DSGVO – Check für Blogger – Teil 1

DSGVO - Datenschutzerklärung

Wenn über Deine Website  personenbezogenen Daten gespeichert  und verarbeitet werden, sollte diese auch auf die neuen DSGVO Bestimmungen umgestellt werden. Das kann schon passieren, wenn man ein Kontaktformular oder eine Kommentarfunktion eingebunden hat.

Was ist die DSGVO?

Gemäß Wikipedia ist die DSGVO eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden. Ferner gilt, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten nur aufgrund einer vorher eingeholten Erlaubnis zulässig ist. Und das europäische Datenschutzrecht gilt auch für außereuropäische Unternehmen, soweit diese ihre Waren oder Dienstleistungen im europäischen Markt anbieten.

Was empfehle ich Dir für Deinen Blog und für Deine Datenschutzerklärung? 

  • Du solltest deine Datenschutzerklärung auf den neusten Stand bringen.
  • Die Datenerfasssung und Speicherung müsste überdacht und schriftlich festgehalten werden.
  • Alle Drittanbieter Services müssten in der Datenschutzerklärung transparent und verständlich aufgeführt werden.

Deine Datenschutzerklärung solltest Du im Footer besser jedoch oben im Kopf verlinken.

Um eine schnelle Anpassung zu gewährleisten, habe ich mich für eine Mitgliedschaft für monatlich 14,90 Euro bei e-recht 24 entschieden. Über dieses Portal erhält man nicht nur eine angepasste Datenschutzerklärung. Die Premium Version enthält ferner folgende Funktionen:

  • Tools, Plugins und Vorlagen
  • Rechtswissen verständlich aufbereitet
  • Beratung zu Internetrecht über einen Profi 

Sobald Du Dich eingelesen und sicher fühlst, gibt es auch die Möglichkeit monatlich wieder zu kündigen.

DSGVO - Datenschutzerklärung

Welche Punkte solltest Du für Deine Datenschutzerklärung beachten?

  • Die neue Datenschutzerklärung sollte auf den Einsatz externer Tools und Plugins hinweisen. 
  • Ebenfalls sollte auf das Setzen von Cookies verpflichtend hingewiesen werden.
    Ich habe einige Tools ausprobiert, glaubt mir. Denn leider sind nicht alle Cookie Plugins mit anderen Plugins kompatibel. Bei mir hat es am Jetpack Plugin gelegen. Erst als ich dieses Plugin deaktiviert hatte, hat das Cookie Plugin funktioniert. Ich nutze aktuell „EU Cookie Law
  • Und zu guter Letzt muss der Nutzer einen leichten Zugang finden, seine Daten auch wieder löschen zu können. Ein Impressum mit Kontaktmöglichkeit sollte hierzu ausreichend sein.

Du setzt Google Analytics ein? Dann solltest Du auch einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit Google aufsetzen. Den entsprechenden Google Analytics Vertrag als PDF-Vorlage verlinke ich Euch hier gleich mal. 

Wenn der Nutzer keine Daten an Google Analytics weiterreichen möchte, lässt sich eine OptOut Funktion via Verlinkung zur entsprechenden Browser-Extension bereitstellen. In diesem Fall wäre das die URL: https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de
Diese URL müsstest Du mit einer verständlichen Info in Eurer Datenschutzerklärung bereitstellen.

IP Daten sollten anonymisiert weiter gegeben werden. Je nach Einbindung des Tracking Codes ins Backend Deines Bloges gibt es unterschiedliche Möglichkeiten die IP Daten zu verschleiern. Geholfen hat mir hierbei diese Seite: https://www.metrika.de/blog/web-analytics/google-analytics-anonymizeip/

WordPress Nutzer könnten auch dieses Tool nutzen „GA Dashboard for WordPress“. Es sollte ebenfalls über eine Anonymize Funktion verfügen.

Ich bin kein Jurist und auch kein Datenschutzexperte. Daher wird auf inhaltliche Richtigkeit sowie Vollständigkeit der Informationen und den daraus entstehenden Folgen die sich aus Eurer Umsetzung ergeben, keine Gewähr übernommen.

Ich hoffe meine ersten Tipps haben Euch geholfen ins Thema einzusteigen. Auch ich bin gerade dabei mich näher damit zu befassen. Gern könnt Ihr auch Teil 2 und Teil 3 meiner DSGVO Tipps lesen.

Last Updated on 28. April 2019 by anne30plus

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Info: Es gilt der Datenschutz - insb. der 6. Absatz "Newsletter".