Wie werde ich virtuelle Assistentin

virtuelle assistentin

Eine virtuelle Assistentin bietet meist von einem Remote-Standort aus: administrative, organisatorische und technische Unterstützung für Unternehmen an. Virtuelle Assistenten sind in der Regel selbstständig tätig. Und meist interessieren sich Menschen für den Job als Virtuelle Assistenz aus verschiedenen Gründen. Das kann beispielsweise sein: 

  1. Flexibilität: Einige Menschen möchten als Virtuelle Assistentin arbeiten, weil es ihnen die Flexibilität gibt, von zu Hause aus zu arbeiten und ihre eigenen Arbeitszeiten zu gestalten.
  1. Vielfalt: Als Virtuelle Assistentin kann man für verschiedene Kunden und in verschiedenen Branchen arbeiten, was Abwechslung und Herausforderung bietet. 
  1. Selbstständigkeit: Der Job als Virtuelle Assistentin erlaubt es manchen, ihre eigene Firma zu gründen und ihr eigener Chef zu sein.
  1. Leidenschaft: Einige Personen interessieren sich für den Job als Virtuelle Assistentin, da sie sich für administrative Aufgaben und die Organisation von Prozessen begeistern.

Insgesamt gibt es viele Gründe, warum man den Job als Virtuelle Assistentin bzw. virtuellen Assistent anstreben könnte, und es hängt von vielen individuellen Interessen und Zielen ab. 

Virtuelle Assistenten können eine Vielzahl von Aufgaben übernehmen:

  • Terminplanung und -koordination
  • E-Mail-Management und -Beantwortung
  • Dateneingabe und -management
  • Internetrecherchen und Datenbeschaffung
  • Social-Media-Management und Posting
  • Content-Erstellung und Blogging
  • Kundenbetreuung und -unterstützung
  • Online-Marketing und -Werbung
  • Reise- und Veranstaltungsplanung
  • Buchhaltung und Finanzmanagement

Diese Liste ist nicht vollständig, da es je nach Auftraggeber und Branche viele weitere Aufgaben gibt, die virtuelle Assistenten in ihrem Arbeitsbereich übernehmen können.

Selbständigkeit

Was benötigt eine virtuelle Assistenz?

Wenn Du überlegst als virtuelle Assistenz tätig zu werden, benötigt es gute Hardware-Equipment sowie Softskills. Als virtuelle Assistentin benötigt man in der Regel eine schnelle und zuverlässige Internetverbindung und einen Laptop, um von zu Hause oder von einem beliebigen Ort aus arbeiten zu können. Zusätzlich benötigt man ein zuverlässiges Kommunikationsmittel wie E-Mail, Skype oder ein anderes Instant-Messaging-Programm. Damit kann man mit Kunden und anderen Teammitgliedern in Kontakt treten. Ich bevorzuge für die virtuelle Kommunikation primär Teams oder Zoom.

Ein guter Umgang mit Microsoft Office, insbesondere Word, Excel und PowerPoint, sowie Kenntnisse in der Google Suite, Trello, Asana oder anderen Software-Programmen, die in der virtuellen Zusammenarbeit genutzt werden, sind ebenso essenziell. Zusätzlich sollte ein geschickter Umgang mit Online-Tools und Social-Media-Plattformen vorhanden sein bzw. erlernt werden.

Hervorragende organisatorische und Projektmanagement-Fähigkeiten, um Aufgaben zu planen, zu priorisieren und fristgerecht abzuschließen, sind ebenfalls sehr wichtig. Eine ausgezeichnete schriftliche und mündliche Kommunikation, ist zusätzlich notwendig, da die Tätigkeit der virtuellen Assistenz meist auf Fernarbeit basiert.

Zusätzlich sollten ein gründliches Verständnis und fachliche Kenntnisse in spezifischen Arbeitsbereichen (z.B. Büroverwaltung, Buchhaltung, Marketing oder Recherche), immer wieder aufgefrischt werden, um effektiv und effizient arbeiten zu können. Daher ist die regelmäßige Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen unumgänglich.

Wieviel verdient eine Virtuelle Assistentin?

Virtuelle Assistenten haben Ihre eigenen Preise. Das können Paketpreise oder auch eine stundenbasierte Abrechnung sein. Sich jedoch mit seinem Portfolio in Deutschland für unter 30 Euro die Stunde zu präsentieren, halte ich persönlich nach Abzug aller Kosten für nicht ausreichend. Doch auch ich kann und werde keine genauen oder verbindlichen Preise für Gewerbetreibende in Deutschland angeben, da diese stark von verschiedenen Faktoren wie Branche, Standort und Erfahrung abhängen.

Es ist daher am besten, sich mit anderen Unternehmen in der Branche zu vergleichen und die eigenen Preise auf Grundlage von Kosten und Geschäftszielen festzulegen. Es ist auch empfehlenswert, die Marktpreise regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Eine gute Kalkulation und selbstverständlich auch eine tiefergehende Einführung um Virtuelle Assistentin zu werden, findest du mit der „VirtualAssistantWomen Weiterbildung“ von Nadine Abdussalam (in Deutsch). Ich finde die Online-Tutorials als vorbereitende Maßnahme sehr geeignet. Zusammenarbeit

Benötigt man für diese gewerbliche Tätigkeit eine Berufshaftpflicht?

Bei regelmäßigen und wiederkehrenden Tätigkeiten als virtuelle Assistenz werde auch ich mich nach einer Berufshaftpflicht umsehen. Da wir, wie jeder andere Unternehmer auch, ein gewisses Risiko tragen und bei der Arbeit Schaden verursachen oder einen Fehler machen können, der zu finanziellen Verlusten für den Kunden führen kann.

Die Berufshaftpflichtversicherung umfasst die Haftung für Schäden, die während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit verursacht werden. Sie schützt den Versicherten vor finanziellen Forderungen, die von Kunden oder Dritten gestellt werden können. Die Versicherung kann Schäden abdecken, die durch Fahrlässigkeit, Versäumnisse, Vertragsbruch oder Verletzung von geistigem Eigentum verursacht werden.

Fazit – mein Weg zur Virtuellen Assistentin

Seit April 2023 arbeite ich Teilzeit in Festanstellung und bin nebenberuflich selbständig im Online Marketing mit Schwerpunkt auf Google Ads. Du hast Fragen? Dann schau Dir meine Seite „Virtuelle Assistenz bei annne30plus“ an. Schreibe mir eine Nachricht über mein Formular oder wähle über meinen angelegten Kalender einen für Dich passenden Termin aus. Und ich freu mich sehr von Dir zu hören.   

Last Updated on 30. Mai 2024 by anne30plus

Newsletter-image Du möchtest keine News verpassen?

Erhalte 2-4 mal im Monat unsere anne30plus News rund um Fitness, Ernährung, Urlaub und Leben. Und melde Dich einfach für unseren Newsletter an!

Das heißt: "Einfach" ist Dank der DSGVO ein Klick mehr.


Also bitte hier entlang

Info: Es gilt der Datenschutz - insb. der 6. Absatz "Newsletter".